Warnungen Kurz

Warnhinweise: Getunte E-Bikes sind auf öffentlichen Straßen im Sinne der StVZO nicht zugelassen. Mehr über Einschränukngen und Gefahren erfährst du hier.

Warnhinweise: Tuningmaßnahmen führen bei E-Bikes dazu, dass diese nicht mehr zum Verkehr auf öffentlichen Straßen im Sinne der StVZO zugelassen sind. Eine rechtlich zulässige Benutzung ist daher nur auf Privatgrundstücken oder - sofern zugelassen - bei Wettbewerben möglich. Das Führen eines durch Tuningmaßnahmen modifizierten E-Bikes auf öffentlichen Straßen kann zu einer Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) sowie Fahrens ohne Versicherungsschutz (§ 6 PflVG) führen. Tuningmaßnahmen am E-Bike können zu einem Verlust von Gewährleistungsrechten und Herstellergarantien führen. Darüber hinaus können Tuningmaßnahmen bei Unfällen zu einem Verlust des Versicherungsschutzes und von Leistungen der Unfallopferhilfe führen. Das durch Tuningmaßnahmen modifizierte E-Bike ist durch die höhere Geschwindigkeit einer zusätzlichen Belastung ausgesetzt, was zu Sicherheitsrisiken führen kann.

Pre-loader